Wenn Sie Mieter einer Wohnung sind, besteht immer die Möglichkeit, dass der Vermieter Ihnen gegenüber die Kündigung ausspricht, z.B. wegen Eigenbedarf. Eine solche Kündigung hat nicht automatisch zur Folge, dass das Mietverhältnis tatsächlich beendet wird bzw. Sie tatsächlich ausziehen müssen. Denn Sie haben nach § 574 BGB die Möglichkeit gegen die Kündigung Widerspruch einzulegen und sich dabei darauf zu berufen, dass die Kündigung eine Härte für Sie oder ein Familienmitglied darstellen würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (die Widerspruchsmöglichkeit besteht allerdings nicht, wenn ein Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung vorliegt): Widerspruch Mustervorlage kostenlos Kündigung Mietvertrag.
Eine Härte und damit ein Widerspruchsgrund nach § 574 BGB gegen die Kündigung können gegebenenfalls, nach einer Einzelfallprüfung, z.B. vorliegen:
Ob die Gründe für eine Härte vorliegen, sind nach der Rechtsprechung, von Ihnen als Mieter zu beweisen.
Hier kommen Sie zu der kostenlosen Widerspruchs Mustervorlage gegen die Kündigung:
Wenn Sie als Mieter vom Vermieter eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Kündigung eine Härte für Sie, ein Familienmitglied oder ihre Familie darstellen würde.
Da Sie als Mieter die Gründe für das Vorliegen einer Härte beweisen müssen und der Vermieter sich den Grund für die Kündigung bei einer Kündigung auch zuvor meistens gut überlegt hat, sollten Sie den Widerspruch zwangsläufig begründen. Zumal der Vermieter von Ihnen nach § 574b BGB verlangen kann, dass Sie ihm, nach seiner Aufforderung, die Gründe des Widerspruchs unverzüglich nennen und hierüber Auskunft erteilen.
In der Widerspruchsbegründung können Sie als Härtefälle alle Punkte aufführen, aufgrund dessen die Kündigung für Sie eine Härte darstellen würde. Sie können z.B. auch die oben genannten Punkte aufführen:
Wenn Sie einen Widerspruch einlegen, müssen Sie zudem u.a. folgende Voraussetzungen und Formalien beachten:
Lehnt der Vermieter den Widerspruch ab, so besteht die Möglichkeit, dass Sie Klage vor dem zuständigen örtlichen Amtsgericht bzw. Landgericht erheben. Das Gericht nimmt dann eine Interessenabwägung vor und wägt Ihr Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses mit dem Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses gegeneinander ab. Anschließend trifft es eine Entscheidung durch Urteil.
Im Folgenden führen wir Ihnen ein Widerspruchsmuster für den Widerspruch gegen die Kündigung durch den Vermieter auf - Mietvertrag Kündigung Widerspruch Muster kostenlos :
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Betreff: Ihre Kündigung des Mietverhältnisses vom …
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir
Widerspruch
ein.
Begründung:
Mit Schreiben vom … haben Sie mir/uns die Kündigung für das am …… geschlossenen Mietverhältnis übersandt und mir/uns zum …… gekündigt.
Die Beendigung des Mietverhältnisses zum …… stellt für mich/uns und meine/unsere Familie eine unzumutbare Härte nach § 574 BGB dar, sodass, auch unter Würdigung Ihrer Interessen als Vermieter, eine Kündigung und Beendigung des Mietverhältnisses nicht gerechtfertigt ist.
Die besondere Härte ergibt sich aus folgenden Gründen: (…. hier nun die Gründe aufführen, warum Sie die Kündigung für unzulässig halten, z.B….)
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Das Recht des Mieters, der ordentlichen Kündigung des Vermieters zu widersprechen, ist in § 574 BGB geregelt. Sie können diesen Paragrafen und den Gesetzestext z.B. kopieren und in die kostenlose Mustervorlage Widerspruch Kündigung Mietvertrag als Begründung einfügen:
„§ 574 BGB Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam“.
„§ 574b BGB Form und Frist des Widerspruchs
(1) Der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Auf Verlangen des Vermieters soll der Mieter über die Gründe des Widerspruchs unverzüglich Auskunft erteilen.
(2) Der Vermieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses ablehnen, wenn der Mieter ihm den Widerspruch nicht spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses erklärt hat. Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam“.