In der Schule, im Schulrecht und dem Schulgesetz, gibt es in vielen Bereichen Maßnahmen von Lehrern und Lehrerinnen, der Schule, dem Schulamt oder der Bezirksregierung usw., die einen Verwaltungsakt darstellen und mit einem Widerspruch angegriffen werden können, wenn die Eltern mit der Maßnahme nicht einfach. Zu solchen Maßnahmen gehören z.B. Ordnungsmaßnahmen, Klassenkonferenz, Ablehnungen des gewünschten Schulplatzes in der Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule, Realschule und schlechte Zeugnisse, Nichtversetzung usw.
Hier kommen Sie zu den kostenlosen Schule Widerspruchs Mustervorlagen:
Wenn Sie möchten, dass das Widerspruchsverfahren, Eilverfahren, Klageverfahren, Beschwerdeverfahren im Schulrecht und gegen Schulen, Schulämter, Bezirksregierung und Kreise in Nordrhein-Westfalen durch einen Rechtsanwalt durchgeführt wird, so können Sie gerne mit Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler aus Köln Kontakt aufnehmen und ihn kostenpflichtig mit der Durchführung der Verfahren beauftragen:
Link zur Homepage: www.rechtsanwaltskanzlei-winkler.de
DR. WINKLER Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt jur. Dr. Felix Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln
Tel: 0221 / 630 614 80
Fax: 0221 / 630 614 809
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Jedes einzelne Bundesland hat unterschiedliche Schulgesetze und unterschiedliche Verordnung zum Schulgesetz. Dies gilt auch für das Widerspruchsverfahren, da in manchen Bundesländern ein Widerspruch für bestimmte Maßnahmen im Schulrecht möglich ist, in anderen Bundesländern wiederum nicht. Es lassen sich daher leider keine allgemein verbindlichen Aussagen zum Widerspruch und Maßnahmen der Schule, dem Schulrecht, Schulgesetz, Bezirksregierung, Schulamt usw. treffen. Im Einzelfall sollten Sie oder ein von Ihnen beauftragter Anwalt daher immer das jeweilige Schulgesetz und die jeweiligen Verordnung prüfen.
In Nordrhein-Westfalen ist der Widerspruch und das Widerspruchsverfahren im Schulbereich vom Gesetzgeber vorgesehen und möglich. In NRW sind die wesentlichen Maßnahmen im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen, AO-GS, APO-SI, APO-GOSt geregelt.
In den anderen Bundesländern gibt es u.a. folgende Schulgesetze:
Aufgrund der unterschiedlichen Schulgesetze und Verordnungen in den Bundesländern können keine allgemeinverbindlichen Aussagen zum Schulrecht u.a. in den Städten Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Kiel, Aachen, Chemnitz, Magdeburg, Freiburg im Breisgau, Krefeld, Lübeck, Mainz, Erfurt, Rostock, Kassel, getroffen werden, sondern es bedarf letztlich immer einer speziellen Überprüfung.
Die Schule, Lehrerinnen und Lehrer, Schulamt, Bezirksregierung und Kreise, können im Schulrecht und im Schulbereich verschiedene Entscheidung treffen, die ihr Kind und Sie als Eltern betreffen können. Solche Entscheidungen können zum Beispiel sein: Ablehnung der Zurückstellung von der Schulpflicht bei der Einschulung, Ablehnung des Wunschplatzes auf der Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule, Realschule, die Nichtversetzung in die nächste Klasse, der Schulwechsel auf eine andere Schule, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Klassenkonferenzen und Ordnungsmaßnahmen, schlechte Zeugnisse mit schlechten Noten, Hausverbot für die Eltern in der Schule, kein Nachteilsausgleich von der Schule.
Wenn Sie mit diesen Entscheidungen und Maßnahmen nicht einverstanden sind, können Sie dagegen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und wenn ja wo und wie, ergibt sich oftmals auch schon aus der Rechtsbehelfsbelehrung, die sich z.B. am Ende des Bescheides über die Ordnungsmaßnahme oder am Ende des Zeugnisses befindet - solche Rechtsbehelfsbelehrungen müssen sich grundsätzlich immer auf den Bescheiden der Schule oder der Schulaufsichtsbehörden (Schulamt, Bezirksregierung, Kreisen) befinden; manchmal sind sie jedoch nicht aufgeführt aber Sie können trotzdem Widerspruch einlegen. Fehlt ein Rechtsbehelfsbelehrung auf einem Bescheid, so haben Sie grundsätzlich ein Jahr Zeit den Widerspruch einzulegen.
Den Widerspruch müssen Sie grundsätzlich immer bei der Schule einlegen, d.h. wenn Sie mit einer Maßnahme nicht einverstanden sind, dann formulieren Sie einen Widerspruch und begründen gegenüber der Schule umfassend und schriftlich, warum Sie mit der Maßnahme nicht einverstanden sind und eine andere Entscheidung möchten z.B. die Versetzung in die nächst höhere Klasse, den Wunschplatz auf der Grundschule, eine andere Note, die Aufhebung der Ordnungsmaßnahmen usw. Hierbei kann es sinnvoll sein, dass Sie ihrem Widerspruch Anlagen beifügen, die Ihre Aussagen und Begründung untermauern z.B. Kopien von ärztlichen Attesten usw.
Wenn Sie einen Widerspruch einlegen, sollten Sie u.a. folgende Voraussetzungen und Formalien beachten:
Hilft die Schule Ihrem Widerspruch nicht ab und lehnt den Widerspruch als unzulässig oder unbegründet ab, weil die Schule der Auffassung ist, dass sie selbst keine Fehler und alles richtig gemacht hat, dann leitet die Schule Ihren Widerspruch an die Schulaufsichtsbehörde (Schulamt, Bezirksregierung, Kreis) weiter, damit diese abschließend über Ihren Widerspruch entscheiden kann.
Das Schulamt, die Bezirksregierung oder der Kreis prüfen also abschließend Ihren Widerspruch. Kommt die Schulaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis, dass Ihr Widerspruch begründet ist und die Schule einen Fehler gemacht hat, so hebt sie die Maßnahme der Schule auf und gibt ihrem Widerspruch statt, d.h. sie bekommen zum Beispiel den Platz auf ihrer Wunsch-Grundschule, der Bescheid über die Ordnungsmaßnahme wird aufgehoben, ihr Kind wird für ein Jahr von der Schulpflicht zurückgestellt und darf noch ein Jahr in den Kindergarten gehen.
In Nordrhein Westfalen hilft Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler gerne bei der Durchführung des Widerspruchsverfahrens und führt den Widerspruch für Sie gegen die Schulen, Schulaufsichtsbehörden, Schulamt, Bezirksregierung und Kreise durch.
Lehnt das Schulamt, die Bezirksregierung oder der Kreis ihren Widerspruch allerdings ab, so erhalten Sie von der Schulaufsichtsbehörde einen Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen. Auch hier hilft Ihnen die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Widerspruchsbescheid weiter, in welcher ausgeführt ist, wo und wie Sie Klage einlegen können.
Manchmal muss schnellstmöglich eine gerichtliche Entscheidung erlangt werden, wenn die Schule und die Bezirksregierung, Schulamt sich querstellen. Dann muss grundsätzlich ein sogenanntes gerichtliches Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet werden, damit Ihrem Kind keine Nachteile entstehen z.B. wenn die Schule eine Versetzung in die nächst höhere Klasse ablehnt usw.
In Nordrhein Westfalen hilft Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler gerne bei der Durchführung des Eilverfahrens und der Klage und führt das Eilverfahren und die Klage für Sie gegen die Schulen, Schulaufsichtsbehörden, Schulamt, Bezirksregierung und Kreise durch.
Wenn Sie möchten, dass das Widerspruchsverfahren, Eilverfahren, Klageverfahren, Beschwerdeverfahren im Schulrecht und gegen Schulen, Schulämter, Bezirksregierung und Kreise in Nordrhein-Westfalen durch einen Rechtsanwalt durchgeführt wird, so können Sie gerne mit Rechtsanwalt Dr. Felix Winkler aus Köln Kontakt aufnehmen und ihn mit der Durchführung der Verfahren beauftragen:
Link zur Homepage: www.rechtsanwaltskanzlei-winkler.de
DR. WINKLER Rechtsanwaltskanzlei
Rechtsanwalt jur. Dr. Felix Winkler
Hohenzollernring 38-40
50672 Köln
Tel: 0221 / 630 614 80
Fax: 0221 / 630 614 809
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Im Folgenden führen wir Ihnen das Muster für den Widerspruch und verschiedene Anregungen und Formulierungsvorschläge für Ihren Widerspruch bzw. die Widerspruchsbegründung auf, welche Sie in den Widerspruch und das Widerspruchsmuster reinkopieren können:
a. Ordnungsmaßnahmen, Klassenkonferenz Schule
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
Sie haben gegenüber meinem/unserem Kind eine Ordnungsmaßnahme nach dem Schulgesetz erlassen. Diese Ordnungsmaßnahme ist rechtswidrig. Es wurde insbesondere gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Des Weiteren halte/n ich/wir Ihre Maßnahme aus folgenden Gründen für rechtswidrig: ... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
b. Ordnungsmaßnahmen, Klassenkonferenz Schule - NRW
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
Sie haben gegenüber meinem/unserem Kind eine Ordnungsmaßnahme nach § 53 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) erlassen. Diese Ordnungsmaßnahme ist rechtswidrig. Es wurde insbesondere gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 53 Abs. 1 SchulG NRW verstoßen. Des Weiteren halte/n ich/wir Ihre Maßnahme aus folgenden Gründen für rechtswidrig:... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
c. Schulplatz / Schulanmeldung Ablehnung Schule
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
Mit Bescheid vom ......... haben Sie mir/uns mitgeteilt, dass Sie mein/unser Kind ......(Name eintragen) ......leider nicht zum Schuljahr ...........in die 1 Klasse aufnehmen können. Dies ist rechtswidrig. Meiner/Unserer Auffassung nach, wurde das Auswahlverfahren nicht entsprechend dem Schulgesetz und den dazugehörigen Verordnungen durchgeführt. Insbesondere halten wir das Auswahlverfahren aus folgenden Gründen für falsch und rechtswidrig:... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
d. Grundschule Schulplatz Ablehnung Schule - NRW
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
Mit Bescheid vom ......... haben Sie mir/uns mitgeteilt, dass Sie mein/unser Kind ......(Name eintragen) ......leider nicht zum Schuljahr ...........in die 1 Klasse Ihrer Grundschule aufnehmen können. Dies ist rechtswidrig. Meiner/Unserer Auffassung nach, wurde das Auswahlverfahren nicht entsprechend dem Schulgesetz und § 1 AO-GS (Ausbildungsordnung Grundschule) durchgeführt. Insbesondere halten wir das Auswahlverfahren aus folgenden Gründen für falsch und rechtswidrig:... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
e. Gymnasium Schulplatz Ablehnung Schule - NRW
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
Mit Bescheid vom ......... haben Sie mir/uns mitgeteilt, dass Sie mein/unser Kind ......(Name eintragen) ......leider nicht zum Schuljahr ...........in die 5 Klasse Ihres Gymnasiums aufnehmen können. Dies ist rechtswidrig. Meiner/Unserer Auffassung nach, wurde das Auswahlverfahren nicht entsprechend dem Schulgesetz und § 1 APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I) durchgeführt. Insbesondere halten wir das Auswahlverfahren aus folgenden Gründen für falsch und rechtswidrig:... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
f. Gesamtschule Schulplatz Ablehnung Schule - NRW
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
Mit Bescheid vom ......... haben Sie mir/uns mitgeteilt, dass Sie mein/unser Kind ......(Name eintragen) ......leider nicht zum Schuljahr ...........in die 5 Klasse Ihrer Gesamtschule aufnehmen können. Dies ist rechtswidrig. Meiner/Unserer Auffassung nach, wurde das Auswahlverfahren nicht entsprechend dem Schulgesetz und § 1 APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I) durchgeführt. Insbesondere halten wir das Auswahlverfahren aus folgenden Gründen für falsch und rechtswidrig:... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
g. Realschule Schulplatz Ablehnung Schule - NRW
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
Mit Bescheid vom ......... haben Sie mir/uns mitgeteilt, dass Sie mein/unser Kind ......(Name eintragen) ......leider nicht zum Schuljahr ...........in die 5 Klasse Ihrer Realschule aufnehmen können. Dies ist rechtswidrig. Meiner/Unserer Auffassung nach, wurde das Auswahlverfahren nicht entsprechend dem Schulgesetz und § 1 APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I) durchgeführt. Insbesondere halten wir das Auswahlverfahren aus folgenden Gründen für falsch und rechtswidrig:... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
h. Zeugnis – Note - Schule
An: Ihre Adresse:
Datum:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir
Widerspruch
ein.
Begründung:
Ich/Wir sind mit der Note/den Noten meines/unseres Kindes .....(Namen eintragen).....in dem Fach/den Fächern .....(hier Fach/Fächer eintragen)...... nicht einverstanden. Unter Berücksichtigung der schriftlichen und der sonstigen Mitarbeit, hätte/n die Note/n besser ausfallen müssen. Im einzelnen möchte/n ich/wir unserer Auffassung wie folgt begründen:... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
i. Zeugnis – Nichtversetzung Schule
An: Ihre Adresse:
Datum:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir
Widerspruch
ein.
Begründung:
Die Nichtversetzung ist rechtswidrig. Es besteht ein Anspruch auf Versetzung in die nächsthöhere Klasse. Denn zum einen sind die Noten, die Sie meinem/unserem Kind .....(Name eintragen) ..... rechtswidrig und es besteht der Anspruch auf bessere Noten. Zum anderen ist aufgrund der Gesamtentwicklung und der Förderungsmöglichkeiten der Schule in der nachfolgenden Klasse eine erfolgreiche Mitarbeit möglich. Im Übrigen begründen wir den Anspruch auf Versetzung in die nächsthöhere Klasse wie folgt: ... (hier weitere Gründe einfügen)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen