Seit 2013 müssen Sie grundsätzlich nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in Deutschland ein Rundfunkbeitrag – früher GEZ Gebühr - zahlen. Der monatliche Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 17,50 EUR. Der Rundfunkbeitrag soll ab 2021 erhöht werden und auf monatlich 18,36 Euro steigen. Der Rundfunkbeitrag gilt deutschlandweit und ist unabhängig davon, wo Sie wohnen, also beispielsweise in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Dresden, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Braunschweig, Chemnitz, Magdeburg, Krefeld, Lübeck, Mainz, Erfurt, Oberhausen, Rostock, Kassel, Der Beitrag wird pro Wohnung verlangt und ist grundsätzlich von dem Wohnungsinhaber (Beitragsschuldner) zu zahlen. Inhaber ist dabei regelmäßig derjenige, der nach dem Meldegesetz in der Wohnung gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Für Zweit- oder Nebenwohnungen fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Ebenso ist unbeachtlich, wie viele Personen in der Wohnung wohnen, da der Rundfunkbeitrag nur für die Wohnung erhoben wird. Gegen eine Entscheidung des Beitragsservices für Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr kann Widerspruch eingelegt werden. Wenn Sie sich fragen: was ist ein Widerspruch, wie lege ich Widerspruch ein, was muss ich bei einem Widerspruch beachten, dann nehmen Sie gerne als Musterbrief unser kostenloses Widerspruch Muster Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr: Widerspruch Mustervorlage kostenlos
Zahlungsaufforderung Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr,
Befreiung Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr,
Ermäßigung Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr.
Es besteht jedoch die Möglichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht oder der Ermäßigung des Rundfunkbeitrags nach § 4 RBStV, z.B. aus sozialen Gründen oder gesundheitlichen Gründen. Hier kommen Sie zum kostenlosen Link des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, wo sie ein Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags (GEZ Gebühr) stellen können: Antrag auf Befreiung
Zu beachten ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Rundfunkgebühr mit Urteil vom 18.07.2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) grundsätzlich für verfassungsgemäß erklärt hat. Im Bereich des Rundfunkbeitrags/GEZ Gebühren geht es daher grundsätzlich um die Frage, ob die Möglichkeit einer Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag besteht oder wer der Wohnungsinhaber und damit regelmäßig Zahlungspflichtiger ist.
Hier kommen Sie zu den kostenlosen Widerspruchs Mustervorlagen gegen den Beitragsservice für Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr:
Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags/der GEZ Gebühr beginnt mit dem ersten Tag des Monats, indem man erstmals die Wohnung innehat. Wenn Sie also z.B. umgezogen sind und den Rundfunkbeitrag/GEZ Gebühr nicht gezahlt haben sollten, wird der Beitragsservice Ihnen einen Bescheid, den sogenannten Festsetzungsbescheid, schicken und Sie zur Zahlung auffordern.
Gegen diesen Bescheid sollten Sie unbedingt innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat Widerspruch einlegen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Sie den Rundfunkbeitrag (GEZ Gebühr) zahlen müssen. Wir haben Ihnen zu diesem Zweck ein Muster Widerspruch entworfen, was Ihnen als Hilfe und Musterbrief dienen soll. Zudem sollten Sie den Widerspruch unbedingt begründen und in der Widerspruchsbegründung umfassend auf die Punkte eingehen, warum Sie der Auffassung sind, dass die Zahlungsaufforderung falsch und rechtswidrig ist. Eine Widerspruchsbegründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, allerdings ist es sinnvoll, dem Beitragsservice mögliche Fehler aufzuzeigen, damit dieser Ihrem Widerspruch stattgibt. Widerspruchsgründe können z.B. sein, dass :
Um eine Zwangsvollstreckung zu vermeiden, sollten Sie u.a. bestimmte Voraussetzungen Formalien für das Widerspruchsverfahren beachten:
Nach Einlegung Ihres Widerspruchs, prüft der Beitragsservice die von Ihnen vorgetragenen Punkte und gibt entweder Ihrem Widerspruch statt oder lehnt diesen ab. Die Antwort erhalten Sie in einem Widerspruchsbescheid.
Wenn der Beitragsservice Ihren Widerspruch mittels Widerspruchsbescheid ablehnt, können Sie dagegen innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Das Verwaltungsgericht prüft dann nochmals alle Punkte und trifft abschließend eine Entscheidung.
Im Folgenden führen wir Ihnen ein Widerspruchsmuster für Widersprüche als Widerspruch Musterbrief gegen den Beitragsservice und verschiedene Anregungen und Formulierungsvorschläge für Ihren Widerspruch auf - Rundfunkbeitrag Widerspruch Muster kostenlos:
a. Widerspruch gegen Festsetzung und Zahlungsaufforderung des Beitragsservice für Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr
An: Ihre Adresse: Herr Mustermann, Musterstraße xyz
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
In Ihrem Bescheid haben Sie mir mitgeteilt, dass … (hier können Sie eintragen, was der Beitragsservice Ihnen vorwirft, z.B….)
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
b. Widerspruch - keine Befreiung von der Beitragspflicht für Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
In Ihrem Bescheid haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie meinem Antrag nach § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) vom … auf Befreiung von der Beitragspflicht nicht stattgeben können. Zur Begründung haben Sie aufgeführt … (hier können Sie eintragen, warum der Beitragsservice den Antrag abgelehnt hat, z.B….)
Damit ist meinem Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht für den Rundfunkbeitrag - GEZ Gebühr stattzugeben.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen
c. Widerspruch - keine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags - GEZ Gebühr
An: Ihre Adresse:
Per Einschreiben mit Rückschein ja nein
Vorab per Fax an:
Datum:
Bescheid vom:
Aktenzeichen:
Betreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege(n) ich/wir gegen den oben genannten Bescheid vom
Widerspruch
ein.
Begründung:
In Ihrem Bescheid haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie meinem Antrag nach § 4 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) vom … auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags nicht stattgeben können. Zur Begründung haben Sie aufgeführt … (hier können Sie eintragen, warum der Beitragsservice den Antrag abgelehnt hat, z.B….)
…ich wäre nicht bzw. hätte Ihnen nicht nachgewiesen, dass … (hier bitte zutreffendes eintragen:)
Dies ist unzutreffend und falsch. Entgegen Ihrer Auffassung ….. (hier bitte zutreffendes eintragen, z.B.) ….. liegt bei mir eine wesentliche Sehbehinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 vor. Als Nachweis übersende ich Ihnen als Anlage eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.
Damit ist meinem Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags - GEZ Gebühr -stattzugeben.
Ich bitte Sie, Ihren Bescheid unter der Berücksichtigung dieser Punkte nochmals zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
Anlagen